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Plastische Chirurgen für gesetzliche Regelungen bei ästhetischen OPs

Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) begrüßt das Vorhaben des Österreichischen Gesundheitsministers Alois Stöger gesetzliche Regelungen einzuführen, um die Sicherheit der Patienten und die Qualität der Eingriffe zu erhöhen. Darüber hinaus weist die ÖGPÄRC auf die Notwendigkeit hin, eine seriöse Diskussion zu diesem Thema zu führen, um eine zielgenaue Regelung zum Wohl der Patienten zu erreichen.

In einem Interview im Magazin News hat der Österreichischen Gesundheitsminister Alois Stöger angekündigt, gesetzliche Regelungen für ästhetische Eingriffe einzuführen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Sicherheit der Patienten und die Qualität der Eingriffe zu erhöhen. Prim.Dr. Thomas Hintringer, Präsident der ÖGPÄRC und Leiter der Abteilung für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Linz, meint zu BM Stögers Vorhaben: „Patientensicherheit und Qualitätssicherung sind der ÖGPÄRC bereits seit Jahren ein großes Anliegen. Das beweist auch eine Vielzahl von Projekten, die wir in diesem Bereich ins Leben gerufen haben. Beispiele dafür sind die Einrichtung der Hotline für verunsicherte Patienten, die Guidelines für ästhetische Eingriffe oder unser jüngstes Projekt, der Ethik-Kodex der Gesellschaft. Eine gesetzliche Regelung, die dazu führt, dass die Sicherheit der Patienten erhöht und die Qualität der angebotenen Leistung garantiert wird, unterstützt unsere Bemühungen und wird daher von uns begrüßt.“

Seriöse Diskussion nötig
Dennoch hält die ÖGPÄRC eine seriöse und umfassende Diskussion der Inhalte der neuen Regelungen für unbedingt nötig, damit das Gesetz punktgenau dort ansetzen kann, wo derzeit Unschärfen oder Lücken bestehen. Prim Hintringer erläutert:“ Eine fundierte und offene Auseinandersetzung mit den Inhalten des geplanten Gesetztes scheint uns Plastischen Chirurgen äußerst notwendig zu sein, damit das Ziel den Patienten zu schützen auch wirklich erreicht werden kann. Es wäre zum Nachteil der Betroffenen, wenn sinnvolle und hilfreiche Operationen nicht mehr durchgeführt werden könnten, weil das Gesetz sie verbietet. Als Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sind wir gerne bereit uns hier konstruktiv einzubringen.“

Auf einer Linie
Die meisten der von BM Alois Stöger in News genannten Eckpunkte des neuen Gesetzes werden ohnehin bereits von den Mitgliedern der Gesellschaft freiwillig eingehalten. Prim. Hintringer dazu: „In vielen Punkten sind wir auf einer Linie mit den Vorschlägen BM Stögers und setzen diese bereits seit Jahren freiwillig um. Der Schutz von Minderjährigen ist für uns zum Beispiel kein Schlagwort: die Mitglieder der Gesellschaft haben sich darauf geeinigt, keine Personen unter 18 Jahren zu operieren, da der menschliche Körper noch nicht ausgewachsen ist und sich noch verändert. Ausgenommen davon sind natürlich Missbildungen des Körpers, die Kinder oder Jugendliche entstellen oder zur Zielscheibe von Ausgrenzung machen.“ Auch die Etablierung des neuen Ethik-Kodex, der verpflichtend für alle Mitglieder der Gesellschaft gilt und Werbung und Gewinnspiele verbietet, deckt sich mit den Inhalten des geplanten Gesetzestextes. Mit Interesse erwartet die Gesellschaft die Regelungen, die den Schutz der Berufsbezeichnung betreffen. Der Präsident der ÖGPÄRC dazu: „Das entscheidende Kriterium, ästhetische Eingriffe vornehmen und auch die entsprechende Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, kann nur eine fundierte Facharztausbildung sein. Die fundierte Ausbildung festzuschreiben, bedeutet einen wesentlichen Schritt im Bereich der Qualitätssicherung.“

Über die ÖGPÄRC
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie ist die offizielle standespolitische Vertretung der FachärztInnen für Plastische Chirurgie. Jeder Facharzt und jede Fachärztin für Plastische Chirurgie unterzieht sich nach seinem Medizinstudium einer sechsjährigen Ausbildung an einer vom Gesundheitsministerium definierten und zugelassenen Ausbildungsstätte. Aufgrund des extrem breiten Spektrums ist es eine Notwendigkeit und Verpflichtung spezielle Techniken (wie z.B. Hauttransplantationen, Mikrochirurgie) zur Durchführung verschiedenster Eingriffe zu erlernen. Neben dem medizinisch technischen Know-how müssen die Plastischen Chirurginnen und Chirurgen auch über gezieltes psychologisches Einfühlungsvermögen verfügen.

Homepage der ÖGPÄRC: www.plastischechirurgie.org
Download der Guidelines für ästhetische Eingriffe und des Ethik-Kodex der ÖGPÄRC: www.plastischechirurgie.org/de/qualit-tssicherung/
ÖGPÄRC Patienten-Hotline: 0820 820 600.


Nähere Informationen, Interviewanfragen und Fotowünsche:

ÖGPÄRC-Pressestelle:
Fischill PR,
Kochgasse 4, 1080 Wien
Tel. 01/408 68 24-15,
office@fischill.at, www.fischill.at

 

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